CLP GmbH - Cool Light and Power Electronics
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Einkaufsbedingungen |
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1. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Es gelten im übrigen die Incoterms 2000. |
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2. |
Erfüllungsort ist Elmshorn. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Itzehoe. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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Verkaufs- und Lieferbedingungen |
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I. |
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Angebot und Vertragsabschluss |
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1. |
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen - insbesondere in formularmäßigen Einkaufsbedingungen - sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. |
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2. |
Unsere Angebote sind freibleibend: eingehende Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich; Gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeder Art. Es gelten im übrigen die Incoterms 2000. |
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3. |
Umseitige Leistungsbeschreibungen basieren ausschließlich auf Angaben des Käufers und dienen als Grundlage für diesen Vertrag. Der Käufer haftet für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Unterlagen, z. B. Zeichnungen und Angaben, z. B. Maße. |
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II. |
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Preise |
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Unsere Preise verstehen sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - ab Werk ausschließlich Verpackung netto ohne jeden Abzug. Die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe wird zusätzlich berechnet. |
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III. |
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Lieferung |
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1. |
Teillieferungen sind zulässig. Bei Ware, die für den Besteller besonders angefertigt wird, ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis 10 % gestattet. |
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2. |
Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese erst nach Eingang der vom Käufer beizubringenden Unterlagen. Außerdem gelten die von uns genannten Termine und Fristen nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. |
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3. |
In Fällen höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, z. B. bei Arbeitseinstellungen, Arbeitsunfällen, Beschaffungsschwierigkeiten, Lieferungs- und Leistungsverzug von Zulieferern, behördlichen Eingriffen usw. verlängern sich Termine und Fristen angemessen. Dem Käufer steht in diesen Fällen das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Er hat jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten, Kosten und Materialien zu vergüten. |
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4. |
Bei Überschreiten des angegebenen Liefertermins in anderen Fällen kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen. Wenn der Käufer nach erfolgloser Fristsetzung wegen einer Verzögerung der Lieferung, die infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns zu vertreten ist, Erfüllung verlangt und ihm zusätzlicher Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. |
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IV. |
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Untersuchungs- und Rügepflicht |
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1. |
Dem Käufer ist bekannt, dass wir eine umfassende Qualitätssicherung unserer Arbeiten vornehmen. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch unsere Produkte im Einzelfall einmal einen Mangel aufweisen. Dem Käufer obliegt es deshalb zur Wahrung seiner Rechte, die gekaufte Ware unverzüglich nach ihrem Empfang umfassend mechanisch und elektronisch zu untersuchen. Insbesondere hat der Käufer Stichproben zu nehmen und - soweit sich die Beschaffenheit nur durch Verarbeitung erkennen lässt - eine Probeverarbeitung vorzunehmen. |
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2. |
Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung ab Werk schriftlich und unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen zu rügen, versteckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung. |
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V. |
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Zahlungsbedingungen |
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1. |
Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten. |
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2. |
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden gegenüber Kaufleuten - bis zum Eintritt des Verzuges - Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz , mindestens jedoch 6 % berechnet. |
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3. |
Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet, bei Geschäften, bei denen der Käufer nicht Verbraucher ist, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz. Dem Käufer steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass unser Schaden wesentlich niedriger ist. Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. |
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4. |
Aufrechnungen mit anderen als von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sind dem Käufer nicht gestattet. |
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VI. |
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Eigentumsvorbehalt |
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1. |
Die verkaufte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit uns unser Eigentum. Wird die Ware von dem Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache, und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes zu dem der anderen benutzten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. |
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2. |
Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Bei Nichtbarzahlung hat der Käufer mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Käufer tritt ferner bereits jetzt seine Forderungen aus der Weitergabe dieser Ware sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. |
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3. |
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nach, so haben wir jederzeit - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - das Recht, die Herausgabe der Vorbehaltsware an uns zu fordern und/oder die an uns abgetretenen Rechte direkt geltend zu machen. |
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4. |
Übersteigt der Wert der an uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. |
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VII. |
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Mängelansprüche |
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1. |
Hat der Käufer, der nicht Verbraucher ist, die Beschaffenheit der Ware form- und fristgerecht (s. Ziff. IV: Untersuchungs- und Rügepflicht) und zu Recht beanstandet, so werden wir sie nach unserer Wahl entweder ausbessern, umtauschen oder gegen Erstattung des ganzen oder teilweisen Kaufpreises zurücknehmen. Statt einer Ersatzlieferung bzw. statt Nachbesserung steht dem Käufer ausnahmsweise das Recht zu, wahlweise das Vertragsverhältnis rückgängig zu machen (Rücktritt) oder das Entgelt angemessen herabzusetzen (Minderung), vorausgesetzt, dass wir die Nacherfüllung schriftlich verweigert haben, bereits zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind, auch die zweite Ersatzlieferung erhebliche Fehler aufweist oder die Nacherfüllung unmöglich ist. |
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2. |
Mängelansprüche entfallen für Mängel , die u. a. zurückzuführen sind auf |
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a. |
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere übermäßige Beanspruchung oder falsche Lagerung, |
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b. |
falsche Montage, |
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c. |
Ingebrauchnahme durch den Käufer oder durch Dritte, |
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d. |
natürliche Abnutzung, |
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e. |
eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen an dem Liefergegenstand. |
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3. |
Zur Nacherfüllung und Mängelbeseitigung hat der Käufer uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Pflicht zur Nacherfüllung oder Mängelhaftung frei. |
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4. |
Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren Schadens wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung - gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. auch unter dem Gesichtspunkt Unmöglichkeit der positiven Forderungsverletzung, der Verletzung vorvertraglicher Pflichten und der unerlaubten Handlung) - bestehen nicht. Dieser Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche gilt ausnahmsweise in folgenden Fällen nicht: |
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a. |
wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ein zumindest grobes Verschulden trifft, wobei - wenn der Käufer Kaufmann ist - unsere Haftung sich für Fehlleistungen des eingesetzten, nicht leitenden Mitarbeiters der Höhe nach auf die von unserer Versicherung erstattete Regulierungssumme beschränkt. |
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b. |
wenn die Unmöglichkeit zu leisten auf leichter Fahrlässigkeit beruht, wobei in diesem Fall sich unsere Haftung der Höhe nach auf die von unserem Haftpflichtversicherer erstatteten Regulierungsbeträge beschränkt. |
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c. |
bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, |
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d. |
bei Schäden, die unter das Produkthaftungsgesetz fallen. |
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5. |
Unsere Angaben über unsere Produkte, Geräte, Anlagen und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Angaben, die keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie für unsere Produkte bedeuten, in Wort und Schrift nach bestem Wissen. Das entbindet den Käufer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich angegeben sind. Unsere Haftung ist auch hier - entsprechend der Regelung in Ziff. VII Absätze 1 und 4 - in jedem Fall auf Umtausch, kostenlose Ersatzlieferung oder Erstattung des Kaufpreises beschränkt. |
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6. |
Sämtliche Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten, soweit der Käufer nicht Verbraucher ist. |
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VIII. |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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1. |
Erfüllungsort ist Elmshorn. |
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2. |
Ist der Käufer Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Itzehoe. Für Klagen des Verkäufers gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. |
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3. |
Die Rechtsbeziehung der
Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. |
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IX. |
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Verbindlichkeit des Vertrages |
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1. |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine andere Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. |
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2. |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. |
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CLP GmbH - Cool Light and Power Electronics - Stand: Juli 2008 |